Hiermit beantragen ich/wir die Fördermitgliedschaft im Vereinsberatung Bayern n.e.V.
Die Vereinsberatung Bayern qualifiziert Freiwillige, Ehrenamtliche und Mitarbeiter von gemeinnützigen Vereinen und Non-Profit Organisationen durch Beratung, Kurse und Seminare.
Wir unterstützen die Arbeit des Vereinsberatung Bayern n.e.V. mit einer jährlichen Zuwendung laut folgendem Antrag.
Uns/Mir ist bekannt, dass der Vereinsberatung Bayern n.e.V. seine Leistungen und Honorare ausschließlich zur Kostendeckung einsetzt und diese so gering wie möglich hält, um den gemeinnützigen, Non-Profit und Social-Profit Sektor dadurch zu unterstützen.
Ausschluss von Hilfeleistung in Steuersachen und Rechtsdienstleistungen:
Die Vereinsberatung Bayern führt Kurse, Seminare und Beratung zur Qualifizierung und Unterstützung von Freiwilligen, Ehrenamtlichen, Mitarbeiter:innen und Vorständen von Vereinen und sonstigen Körperschaften, welche im Sinne steuerbegünstigter Zwecke (§§ 51bis 68 AO) anerkannt sind oder für Personen, welche beabsichtigen einen Verein zu gründen, welcher im Sinne steuerbegünstigter Zwecke (§§ 51bis 68 AO) anerkannt werden soll, durch. Wir erbringen keine Hilfeleistung in Steuersachen oder Rechtsdienstleistungen. Dies bedeutet konkret, dass wir Ihnen allgemein gültige Informationen zum Auffinden und der Lektüre, sowie deren Wiedergabe und eine lediglich schematische Darstellung von Rechtsnormen anbieten. Mit steuerlichen, oder unter das Rechtsdienstleistungsgesetz fallende Sachverhalte oder Einzelsachen, welche Sie persönlich, Ihr Gründungsvorhaben oder Ihre bereits im Sinne steuerbegünstigter Zwecke (§§ 51bis 68 AO) anerkannte Körperschaft betreffen, werden wir uns dabei weder befassen, noch diese erörtern. Ausschließlich für Mitglieder der Vereinsberatung Bayern besteht die Möglichkeit, durch die mit uns kooperierenden und uns supervisierenden Steuerberater:innen und Anwalt:innen, zu den mit uns vereinbarten Rahmenverträgen, in Beratung zu steuerlichen, oder unter das Rechtsdienstleistungsgesetz fallenden Sachverhalten oder Einzelsachen, zu treten.